Freie Plätze : aktuell keine freien Plätze

Rahmenbedingungen

Seit 2015 existiert meine Kindertagespflege. Die Betreuungszeiten sind zurzeit montags bis freitags von 7:00-15:00 Uhr, wobei die Kinder unterschiedlich je nach Vereinbarung gebracht und abgeholt werden können. Die letzte Bringzeit ist 9:00Uhr. Dann beginnt unser Morgenkreis.

Unser Haus befindet sich neben einem kleinen Spielplatz an einer verkehrsruhigen Straße. Es bietet viel Platz für die Betreuung und entsprechende Räume. Die Betreuungszimmer der Tageskinder sind Bedürfnisorientiert eingerichtet mit kindgerechten Materialien und befinden sich im ersten Stock und im Erdgeschoss. Jedes Kind hat eine eigene kleine Garderobe im Eingangsbereich des Flurs mit Fach für Regenhose und Mütze. Darüber hängt unsere Infotafel für alle wichtigen Informationen. Gegessen wird in unserer Küche oder bei schönem Wetter auch mal im Garten. Die Betten zum schlafen befinden sich im Betreuungszimmer im 1 Stock. Wickelplätze befinden sich im Eingangsbereich im Flur und im Betreuungszimmer im 1. Stock. Auf beiden Etagen gibt es ein Badezimmer mit einer Kindgerechten Toilette. In unserem Garten steht ein Sandkasten, eine Rutsche, ein Spielhäuschen und mehrere Puky's zum spielen bereit.

 Abgesehen von Küche und Bad, befinden sich in allen Räumen Rauchmelder, die regelmäßig  gewartet werden. Alle Steckdosen haben eine Sicherung. Private Räume und Schränke sind ebenfalls gesichert.

Während des Mittagsschlafs möchte ich nicht das die Kinder abgeholt werden, um die Mittagsruhe der anderen Kinder nicht zu stören. Die Zeiten richten sich immer nach dem Bedarf und werden im Vorwege besprochen.

Momentan besteht meine Gruppe aus 5 Kindern unter drei. Grundsätzlich biete ich eine Betreuung für 5 Tageskinder zur gleichen Zeit von 1-3 Jahren, aber auch bis 4 Jahren ist eine Betreuung möglich.

Einzelne Vertrags relevante Bedingungen, wie z.B. Kosten und Versicherung , Regelungen für Urlaub,Krankheit und Pflegesituation, werden im Betreuungsvertrag beschrieben.



Betreuungszeiten und Gruppenzusammensetzung

Die Betreuungszeiten sind zurzeit montags bis freitags von 7:00-15:00 Uhr, wobei die Kinder unterschiedlich je nach Vereinbarung gebracht und abgeholt werden können. Die letzte Bringzeit ist 9:00Uhr. Dann beginnt unser Morgenkreis.

Während des Mittagsschlafs möchte ich nicht das die Kinder abgeholt werden, um die Mittagsruhe der anderen Kinder nicht zu stören. Die Zeiten richten sich immer nach dem Bedarf und werden im Vorwege besprochen.

Momentan besteht meine Gruppe aus 5 Kindern unter drei. Grundsätzlich biete ich eine Betreuung für 5 Tageskinder zur gleichen Zeit von 1-3 Jahren, aber auch bis 4 Jahren ist eine Betreuung möglich.


Tagesablauf

7:00Uhr:   Begrüßung, kurzes Gespräch mit den Eltern, Mama/Papa verabschieden und winken.

8:00Uhr:   Gemeinsames Frühstück

9:00Uhr:   Morgenkreis

Freispielzeit, evtl. Mittagessen vorbereiten.

9:30Uhr:   Spielzeit z.B. Ausflüge nach draußen, basteln, kneten, malen, singen, spielen,….

11:30Uhr:  Mittagessen kochen und Tisch decken/Freispielzeit.

12:00Uhr:  Gemeinsames Mittagessen

anschließend Mittagsschlaf. 

14:00Uhr:  Kinder werden wieder wach.

Snackpause

14:30Uhr:  Kinder werden abgeholt, kurzes Gespräch mit den Eltern (wie war der Tag) und verabschieden.


Jahresereignisse

Fasching: mit den Kindern

Osterfest: gemeinsam mit den Eltern wenn möglich

Sommerfest/Abschiedsfeier der Kinder die in den Kindergarten wechseln

Laterne laufen: gemeinsam mit den Eltern wenn möglich

Spielzeugfreie Adventszeit“

Weihnachtsfeier: gemeinsam mit den Eltern wenn möglich



Rechtliche Grundlagen

Definition:


Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in angemieteten Räumen geleistet.


Grober gesetzlicher Rahmen/Pflegeerlaubnis

Die Tagespflegeperson übernimmt die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes/der Kinder. Ihr wird die Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von den Eltern für die Zeit der Betreuung übertragen. Sie verpflichtet sich, das Kind/die Kinder in jeder Form gewaltfrei zu erziehen. Das jeweilige Kind wird seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an Überlegungen und Entscheidungen beteiligt. Die Tagespflegeperson ist Inhaber/in einer Pflegeerlaubnis nach §43 SGBVIII für die Betreuung von maximal 5 Tageskindern zur gleichen Zeit.